ZAKO13, [besucht am 27.11.2025]) geregelt. Diese sehen vor, dass die Staatsangehörigkeit Sloweniens durch Abstammung, Geburt im Staatsgebiet, Einbürgerung oder basierend auf internationalen Abkommen erworben werden kann (vgl. auch RUPERT BRANDHUBER/WILLI HEUSSLER, Standesamt und Ausländer: Sammlung systematischer Übersichten über die wesentlichen Rechtsnormen ausländischer Staaten, Band V, Frankfurt am Main und Berlin, 63. Lieferung, Slowenien, S. 2 f.).