Am 5. November 2025 nahm das Verwaltungsgericht eine Verfügung des Bezirksgerichts Zofingen vom 8. September 2025 zu den Akten, wonach der Strafbefehl vom 18. Februar 2025 infolge Rückzugs der am 25. Februar 2025 erhobenen Einsprache in Rechtskraft erwachsen ist (act. 32 f.). Gemäss Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm vom 18. Februar 2025 wurde der Beschwerdeführer 1 wegen mehrfacher rechtswidriger Einreise, mehrfachen rechtswidrigen Aufenthalts und mehrfacher Verwendung gefälschter Ausweise zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je Fr. 100.00 bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von zwei Jahren sowie einer Busse von Fr. 2'400.00 verurteilt (act. 37 ff.).