Folge wurde der Beschwerdeführer 1 am 19. Dezember 2023 von der Kantonspolizei Aargau unter anderem wegen des Verdachts auf Ausweisfälschung und illegaler Einreise vernommen (MI1-act. 18 ff.). Mit Schreiben vom 30. Januar 2024 gewährte das MIKA den Beschwerdeführenden das rechtliche Gehör betreffend Widerruf der Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA und Wegweisung (MI1-act. 52 ff.; MI2-act. 19 ff.; MI3- act. 17 ff.). -3- Am 28. Februar 2024 meldeten die kroatischen Behörden der Kantonspolizei Aargau, dem Beschwerdeführer 1 sei am 22. April 2023 aufgrund der laufenden Einreisesperre die Einreise nach Kroatien verweigert worden (MI1-act. 80).