Anlässlich einer Personenkontrolle wies sich der Beschwerdeführer 1 am 20. Oktober 2023 mit einer slowenischen Identitätskarte und dem Schweizer Aufenthaltstitel aus. Die Überprüfung seiner Personalien ergab, dass er im Schengener-Informationssystem (SIS) mit denselben Personalien, jedoch mit nordmazedonischer Staatsangehörigkeit, ausgeschrieben war (MI1-act. 15 f.). Die griechischen Behörden teilten am 21. November 2023 mit, der Beschwerdeführer 1 sei am 8. Januar 2020 in Griechenland wegen illegalen Aufenthalts verhaftet worden.