länderinnen und Ausländer, die für einen vorübergehenden Aufenthalt rechtmässig eingereist sind und die nachträglich eine Bewilligung für einen dauerhaften Aufenthalt beantragen, den Entscheid im Ausland abzuwarten (lit. a). Werden die Zulassungsvoraussetzungen offensichtlich erfüllt, so kann die zuständige kantonale Behörde den Aufenthalt während des Verfahrens gestatten (lit. b). Abgesehen davon, dass die letzte Einreise der Beschwerdeführerin gemäss Verfügung des SEM vom 27. Februar 2025 betreffend Erlass eines Einreiseverbots nicht rechtmässig war (MIact.