2. Es wird festgestellt, dass die Beschwerdeführerin weiterhin von Rechtsanwalt Davide Loss vertreten wird. 3. Die Frist zur Orientierung des Verwaltungsgerichts über den Stand [des] Vorbereitungsverfahrens zur Eheschliessung wird bis zum 8. Oktober 2025 erstreckt. Mit Eingaben vom 8. und 31. Oktober 2025 liess die Beschwerdeführerin diverse Unterlagen betreffend ihre Bedürftigkeit und eine Bestätigung des Zivilstandsamtes Laufenburg vom 7. Oktober 2025 einreichen, wonach die Beschwerdeführerin und ihr Verlobter ein Gesuch um Vorbereitung der Eheschliessung eingereicht haben (act. 97 ff., 105 ff.).