Nachdem beim Verwaltungsgericht ein Fristerstreckungsgesuch eines weiteren Rechtsanwalts eingegangen war (act. 78 ff.), ersuchte der Instruktionsrichter die Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 8. September 2025 um Stellungnahme zur anwaltlichen Vertretung (act. 90 f.). Rechtsanwalt Davide Loss bestätigte mit Eingabe vom 19. September 2025, dass er die Beschwerdeführerin weiterhin vertrete (act. 92 ff.). Am 25. September 2025 erging folgende Instruktionsverfügung (act. 95 f.): 1. Zustellung der Eingabe von Rechtsanwalt Loss vom 19. September 2025 an die Vorinstanz zur Kenntnisnahme.