5.3.2. Mit Blick auf die obigen Ausführungen rechtfertigt es sich auch nicht, aus dem Wortlaut "sobald als möglich" eine einjährige Frist zur Einreichung der Unterstützungsanzeige bei analoger Anwendung von Art. 30 ZUG in einem negativen Kompetenzkonflikt abzuleiten. Vom unterstützenden Kanton darf aber erwartet werden, dass er eine Klärung der Zuständigkeitsfrage beförderlich behandelt. Wie dargelegt haben der Gemeindeschreiber und der Gemeinderat X._____ AG dies getan, indem sie mit dem Sozialamt der - 13 -