___ AG zum Wohle von A._____ mehrere Kostengutsprachen, jedoch ausdrücklich ohne Anerkennung einer Zuständigkeit bzw. mit Hinweis auf die nach wie vor ungeklärte Zuständigkeitsfrage (vgl. Protokollauszüge vom 3. Mai 2022 [Vorakten 4/1], 15. November 2022 [Vorakten 6] und 29. November 2023 [Vorakten 16]). Ebenfalls belegt wird die fehlende Anerkennung der Zuständigkeit mit dem Ersuchen des Gemeinderats X._____ AG vom 14. Juni 2022 an das DGS, zeitnah einen Entscheid hinsichtlich der Zuständigkeit für die Unterstützung des Kindes A._____ zu fällen (Vorakten 5).