30 ZUG einzureichen (vgl. SKOS-Empfehlung, Ziff. 3.3). Dabei ist anzugeben, dass ein negativer Kompetenzkonflikt vorliegt, dass keine Einigung erzielt werden konnte und die Unterstützung demzufolge lediglich einstweilen sowie ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erfolgt. Zudem ist darzulegen, aufgrund welcher Umstände von einer Zuständigkeit des die Anzeige empfangenden Kantons ausgegangen wird. -9-