2. Es sei die Zuständigkeit des Kantons Aargau für die finanzielle Sozialhilfe an A._____ mit Wirkung ab Geburt festzustellen. 3. Unter gesetzlicher Kostenfolge. 2. Mit Beschwerdeantwort vom 19. Mai 2025 beantragte das DGS die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. 3. Das Verwaltungsgericht hat den Fall am 10. Dezember 2025 beraten und entschieden. -6- Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: