9. Mit Entscheid vom 3. Mai 2022 bestätigte der Gemeinderat X._____ AG die Übernahme der Fallführung und erteilte für eine Besuchsbegleitung die Kostengutsprache bis max. Fr. 15'000.00, bestritt aber weiterhin die Zuständigkeit. Das im selben Entscheid enthaltene Gesuch an das Sozialamt der Stadt S._____ um Anerkennung der Zuständigkeit wurde von diesem mit Schreiben vom 20. Mai 2022 abgelehnt. C. 1. Am 14. Juni 2022 ersuchte der Gemeinderat X._____ AG das DGS um Klärung der Zuständigkeitsfrage.