B. 1. Am 13. September 2021 ersuchte die Beiständin von A._____ beim Sozialamt der Stadt S._____ um Kostengutsprache für die (nun) ausserfamiliäre Platzierung von A._____ und die Übernahme der Krankenkassenprämien. Das Sozialamt der Stadt S._____ erklärte sich für nicht zuständig, weshalb das Gesuch um Kostengutsprache am 16. September 2021 bei der Gemeinde X._____ AG eingereicht wurde. 2. Die Gemeindeschreiber-Stellvertreterin der Gemeinde X._____ AG bestätigte den Erhalt des Gesuchs um Kostengutsprache mit E-Mail vom 16. September 2021 wie folgt: -3-