3. Nach einer Woche widerriefen die leiblichen Eltern von A._____ ihre Adoptionszustimmung und erklärten, ihn zukünftig selbst aufziehen und versorgen zu wollen. Aufgrund ihrer persönlichen Verhältnisse und Lebenssituationen wurde jedoch eine intensive Unterstützung und Begleitung der leiblichen Eltern als nötig erachtet. A._____ verblieb deshalb mit ihrem Einverständnis weiterhin bei der Pflegefamilie in X._____ AG.