2. Nach der Geburt von A._____ willigten die Eltern in seine umgehende Übergabe an die Übergangspflegefamilie ein. Mit deren Besuch im Spital R._____ am tt.mm.jjjj begann das Pflegeverhältnis. Ab dem tt.mm.jjjj lebte A._____ bei der Übergangspflegefamilie in X._____ AG. Die Übergabe an die künftige Adoptivfamilie war nach Eintritt der Rechtskraft der Adoptionszustimmung der leiblichen Eltern vorgesehen.