2. Die verwaltungsgerichtlichen Verfahrenskosten, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 6'500.00, sind von der B._____ AG zu 1/4 mit Fr. 1'625.00 zu bezahlen. Die restlichen Verfahrenskosten trägt der Kanton. 3. Es werden keine Parteikosten ersetzt. Zustellung an: die Beschwerdeführerin die B._____ AG (Vertreter) 1. Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten