5. Zusammenfassend erweist sich die Beschwerde als begründet. Der an die D._____ AG erteilte Zuschlag ist in Gutheissung der Beschwerde aufzuheben. Die Beschwerdesache ist im Sinne von Erw. II/4.2.6.3 an die Vergabestelle zurückzuweisen. III. 1. Im Beschwerdeverfahren werden die Verfahrenskosten in der Regel nach Massgabe des Unterliegens und Obsiegens auf die Parteien verlegt. Den Behörden werden Verfahrenskosten nur auferlegt, wenn sie schwerwiegende Verfahrensmängel begangen oder willkürlich entschieden haben (§ 31 Abs. 2 VRPG).