Somit wäre das Angebot der Beschwerdeführerin beim mit 10 % gewichteten Subkriterium "Infrastruktur / Personaleinsatz" statt mit 30 Punkten mit 50 Punkten zu bewerten. Damit würde sich die Punktzahl der Beschwerdeführerin beim Zuschlagskriterium "Qualität" auf 155 Punkte und ihre Gesamtpunkzahl auf 430 Punkte erhöhen, mithin läge sie mit ihrem Angebot vor der D._____ AG (420.58 Punkte) auf Rang 1.