Die Vergabestelle bzw. die E._____ AG Baumanagement hat sich, wie vorstehend ausgeführt, darauf beschränkt, C._____ im Dezember 2024 zweimal per E-Mail zu kontaktieren, obschon ihr dessen Ferienabwesenheit – wie jedenfalls aus dem E-Mail vom 17. Dezember 2024 hervorgeht – bekannt war. Weder hat sie in der Folge versucht, C._____ telefonisch über dessen Handynummer zu erreichen, noch hat sie sich bei der J._____ AG, die zudem auch beim Referenzprojekt 02 (Neubau MFH R._____) als Firma genannt ist, per E-Mail oder per Telefon nach einem Mitarbeiter oder Vorgesetzten erkundigt, der anstelle des offenkundig abwesenden C._____ die erforderliche Referenzauskunft hätte erteilen können.