4.2.3. Gemäss Beilage 3 zu den objektspezifischen Besonderen Bestimmungen zu Ausschreibung und Werkvertrag waren "drei Referenzen in der Grösse, Komplexität und in vergleichbaren Anlagen mit Ausführung in den letzten zehn Jahren anzugeben. Es sind die aktuellen Kontaktdaten der Auskunftsperson anzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, nach zweimaligem erfolglosem Versuch der Kontaktaufnahme, die Referenz mit 0 Punkten zu bewerten". Verlangt waren u.a. Angaben zu Auskunftsperson und Firma, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Diesen Vorgaben entsprechend hat die Beschwerdeführerin die Beilage 3 für alle drei Referenzprojekte vollständig ausgefüllt. Beim Referenzprojekt 01 (Neubau O.___