Die in der Duplik vorgebrachten Äusserungen betreffend Schlüsselpersonen seien unbegründet und unzutreffend. Beim Zuschlagskriterium "Lehrlingsausbildung", bei dem alle Anbieter pau- - 13 - schal mit dem Maximum bewertet worden seien, habe eine differenzierte Bewertung in rechtswidriger Weise nicht stattgefunden (Replik, S. 3 f.; Eingabe vom 12. Juli 2025, S. 2 ff.).