Es sei davon auszugehen, dass eine Rückmeldung positiv ausgefallen wäre. Der Verzicht auf die Erhebung der Referenz verletze das Gebot der sachgerechten Angebotsprüfung und sei nicht mit dem Transparenz- und Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar. Es sei unverhältnismässig, dass die Vergabestelle bereits nach zwei fehlgeschlagenen Versuchen eine Bewertung mit null Punkten vornehme. Auch die Bewertung der Subkriterien "Baulogistik und Termine" sowie "Fachkompetenz der Projektverantwortlichen" sei mangels Begründung schlicht nicht nachvollziehbar. Die in der Duplik vorgebrachten Äusserungen betreffend Schlüsselpersonen seien unbegründet und unzutreffend.