Personaleinsatz" sei alleine auf die vorübergehende Abwesenheit einer Referenzperson gestützt worden. Dabei sei ausser Acht gelassen worden, dass die betreffende Referenzstelle (J._____ AG) bekannt gewesen sei und mit geringem Aufwand eine Auskunft bei einer stellvertretenden oder vorgesetzten Person hätte eingeholt werden können. Die Vergabestelle bzw. die Bauleitung habe ohne nachvollziehbaren Grund auf eine solche Minimalabklärung verzichtet. Es sei davon auszugehen, dass eine Rückmeldung positiv ausgefallen wäre.