3.4. Die Vergabestelle begründet den für die Nichtberücksichtigung ausschlaggebenden Bewertungsabzug beim Zuschlagskriterium „Qualität“ bzw. dem Subkriterium "Infrastruktur / Personaleinsatz" mit dem Fehlen einer Referenzauskunft, was mit 0 Punkten bewertet worden sei, sowie der in zwei von sechs Punkten lediglich genügenden Rückmeldung in Bezug auf ein weiteres Referenzobjekt (Beschwerdeantwort, S. 11; vgl. auch Duplik, S. 4 f.).