der Vorwurf, die Fragen der Beschwerdeführerin seien nicht beantwortet worden. Zutreffend sei zwar, dass die Antworten aufgrund eines Personalwechsels nicht auf www.simap.ch publiziert worden seien. Jedoch seien die gewünschten Informationen der Beschwerdeführerin telefonisch übermittelt worden. Ein verfahrensrelevanter Fehler liege nicht vor (vgl. Beschwerdeantwort, S. 12 ff.).