5. Mit Verfügung vom 22. Mai 2025 wurde das Gesuch um Erteilung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde gutgeheissen und der Beschwerde weiterhin die aufschiebende Wirkung erteilt. 6. Die Beschwerdeführerin äusserte sich mit Replik vom 6. Juni 2025 zur Beschwerdeantwort der B._____ AG und beantragte: