2. Mit Verfügung vom 27. März 2025 wurde der Beschwerde superprovisorisch die aufschiebende Wirkung erteilt. -3- 3. Mit Beschwerdeantwort vom 22. April 2025 stellte die B._____ AG folgende Rechtsbegehren: 1. Die Beschwerde sei vollumfänglich abzuweisen. 2. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich gesetzlich geschuldeter Mehrwertsteuer zulasten der Beschwerdeführerin. Zudem stellte sie die folgenden prozessualen Anträge: