3. Die Beschwerdeführerinnen werden unter solidarischer Haftbarkeit verpflichtet, den Beschwerdegegnerinnen die vor Verwaltungsgericht entstandenen Parteikosten in Höhe von Fr. 11'000.00 zu ersetzen. Zustellung an: die Beschwerdeführerinnen (Vertreter) die Beschwerdegegnerinnen (Vertreter) die Wettbewerbskommission WEKO 1. Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten