Auch hatte die D._____ nach Angaben der Beschwerdeführerinnen in Erfahrung gebracht, dass die "Einwohnerversammlung" (richtig: der Einwohnerrat) S._____ am 3. Dezember 2024 eine Leistungsvereinbarung mit der Spitex Region Q._____ genehmigt hatte (Beschwerde, S. 6). Die Leistungsvereinbarung wurde im Hinblick auf dieses Genehmigungsverfahren Anfang November 2024 auf der Website _____ publiziert. Ihr ist in Artikel 1 Absatz 3 zu entnehmen, dass die Auftraggeberinnen die Auftragnehmerin (Spitex Region Q._____) mit den häuslichen Spitex-Leistungen beauftragen.