3.3. Es ist aufgrund obiger Darstellung des Sachverhalts und des zeitlichen Ablaufs davon auszugehen, dass die D._____ bzw. die ihr angehörenden Beschwerdeführerinnen spätestens Mitte November 2024 Kenntnis von der Absicht der Beschwerdegegnerinnen erlangt hatten, mit der von ihnen gegründeten interkommunalen öffentlich-rechtlichen Anstalt _____ Spitex Region Q._____ Leistungsvereinbarungen abzuschliessen und sie mit der Durchführung von Dienstleistungen der Hilfe und Pflege zu Hause in den betreffenden Gemeinden zu beauftragen.