der Kommune ist und von diesen kontrolliert wird. Die _____Spitex Region Q._____ verfolgt zudem keinen kommerziellen Zweck und erbringt ihre Dienstleistungen im Wesentlichen für die genannten Gemeinden. Somit wurde zu Recht keine Ausschreibung der Spitex-Leistungen vorgenommen". Diese Schreiben gingen dem Rechtsvertreter der D._____ gemäss Eingangsvermerk am 15.,16., 17. und 20. Januar 2025 zu (Beschwerdebeilagen 7 – 11). Mit Stellungnahme vom 12. Februar 2025 an den Gemeinderat S._____ (Beschwerdebeilage 12) hielt der Vertreter der D._____ an der Ausschreibungspflicht für die Spitex-Vereinbarung fest und ersuchte erneut um "eine entsprechende Verfügung mit Rechtsmittelbelehrung […],