Die Leistungsvereinbarung mit der Spitex Region Q._____ ist von den Beschwerdegegnerinnen unbestrittenermassen nicht nach den Vorschriften des öffentlichen Beschaffungsrechts und namentlich ohne öffentliches Ausschreibungsverfahren abgeschlossen worden; nach Auffassung der Beschwerdeführerinnen ist der Verzicht auf ein Submissionsverfahren widerrechtlich.