53 Abs. 1 lit. a – i IVöB die Ausschreibung des Auftrags, der Entscheid über die Auswahl der Anbieter im selektiven Verfahren, der Entscheid über die Aufnahme eines Anbieters in ein Verzeichnis oder über die Streichung eines Anbieters aus einem Verzeichnis, der Entscheid über Ausstandsbegehren, der Zuschlag, der Widerruf des Zuschlags, der Abbruch des Verfahrens, der Ausschluss aus dem Verfahren sowie die Verhängung einer Sanktion.