traglich frühestmöglichen Zeitpunkt aufzuheben und eine (Neu)Ausschreibung der entsprechenden Spitexleistungen vorzunehmen. - unter Kosten- und Entschädigungsfolge - 2. Die Einwohnergemeinden Q._____, R._____, S._____, T._____ und U._____ (Beschwerdegegnerinnen 1 – 5) beantragten mit Beschwerdeantwort vom 30. April 2025: 1. Auf die Beschwerde vom 24. März 2025 sei nicht einzutreten. 2. Eventualiter zu Ziffer 1: Die Beschwerde sei abzuweisen, soweit auf diese eingetreten werden kann. 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdeführerinnen 1 und 2.