2. Mit Schreiben vom 12. Februar 2025 verlangte die D._____ von der Gemeinde S._____ (Gemeinderat) erneut eine Verfügung mit Rechtsmittelbelehrung und eine Begründung, weshalb die Leistungsvereinbarung nicht ausgeschrieben worden sei. Die Gemeindekanzlei S._____ bestätigte mit Schreiben vom 14. Februar 2025 den Eingang des Gesuchs und stellte in Aussicht, in Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung die notwendigen Abklärungen zu tätigen und das Anliegen zu prüfen. Eine Verfügung wurde in der Folge nicht erlassen. B. 1. Mit Eingabe vom 24. März 2025 erhoben die A._____ AG und B._____ GmbH Beschwerde beim Verwaltungsgericht und stellten folgende Rechtsbegehren: