In einem wahnhaften Zustand könnte es dann wieder zu einer Selbst- und Fremdgefährdung kommen, da beim Beschwerdeführer oft der klinisch bekannte Verfolgungs- und Vergiftungswahn auftrete, wodurch er die Realität verkenne. Dadurch sei auch die Wahrscheinlichkeit hoch, dass -8- es zu einem erneuten Klinikeintritt kommen würde. Bei einer weiteren stationären Therapie des Beschwerdeführers sei hingegen mit einer weiteren Verbesserung seines psychischen Gesundheitszustands zu rechnen (vgl. Aktennotiz vom 25. März 2025).