Er sei zudem nach wie vor nicht ausreichend absprachefähig und er sage klar und deutlich, dass er ohne fürsorgerische Unterbringung sofort aus der Klinik austreten würde. Dies wäre aus medizinischer Sicht ungünstig, da eine weitere Therapie im stationären Rahmen für mehrere Wochen nach wie vor notwendig wäre. Würde der Beschwerdeführer aktuell aus der Klinik austreten, wäre die Wahrscheinlichkeit gross, dass er die verordneten Medikamente absetzen würde. In einem wahnhaften Zustand könnte es dann wieder zu einer Selbst- und Fremdgefährdung kommen, da beim Beschwerdeführer oft der klinisch bekannte Verfolgungs- und Vergiftungswahn auftrete, wodurch er die Realität verkenne.