Gemäss telefonischer Auskunft von Dr. med. C._____, Leitende Ärztin PDAG, vom 25. März 2025 ist beim Beschwerdeführer jedoch noch keine ausreichende Stabilisierung seines psychischen Zustands eingetreten. Zwar sei der Beschwerdeführer aufgrund der bisherigen Therapie bereits viel zugänglicher und ruhiger und im stationären Rahmen bestehe keine akute Selbst- und Fremdgefährdung mehr, allerdings triggerten ihn gewisse Themen, wie etwa die Behörden, immer noch stark. Er sei zudem nach wie vor nicht ausreichend absprachefähig und er sage klar und deutlich, dass er ohne fürsorgerische Unterbringung sofort aus der Klinik austreten würde.