O., N. 31 f. zu Art. 447 ZGB; Entscheid des Verwaltungsgerichts WBE.2022.243 vom 15. Juni 2022, Erw. 3.2.). 4. Aufgrund des Verzichts auf eine Anhörung im Kollegium ist der angefochtene Entscheid des Familiengerichts Q._____ in teilweiser Gutheissung der Beschwerde aus formellen Gründen aufzuheben.