3. Am 11. März 2025 wurde A._____ durch eine Delegation des Familiengerichts Q._____, bestehend aus Fachrichterin D._____ und dem Gerichtsschreiber i.V. E._____, angehört. Für die Klinik der PDAG nahm F._____, Assistenzärztin, an der Anhörung teil. 4. Mit Entscheid des Familiengerichts Q._____ vom 12. März 2025 (KEFU.2025.4) wurde die fürsorgerische Unterbringung von A._____ in der PDAG bestätigt (Dispositiv-Ziffer 1). Den Entscheid fällte das Familiengericht Q._____ als Kollegialgericht.