3. Der Beschwerdeführer wird verpflichtet, den Beschwerdegegnern die vor Verwaltungsgericht entstandenen Parteikosten in Höhe von Fr. 2'000.00 zu ersetzen. Zustellung an: den Beschwerdeführer die Beschwerdegegner (Vertreter) das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Rechtsabteilung den Gemeinderat Q._____ - 15 - Mitteilung an: den Regierungsrat Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten