Die Vorinstanz bezifferte die ursprünglichen Investitionskosten, die durch den Rückbau der Abluft-Wärmepumpe verlorengingen, auf Fr. 35'000.00 (angefochtener Entscheid, Erw. 2.6.2). Dieser Betrag wird vom Beschwerdeführer nicht substanziiert bestritten. Hinzu kämen noch die Umbaukosten sowie die Kosten für eine Ersatzanlage (z.B. innenaufgestellte Luft-/Was- ser-Wärmepumpe). Letztere dürfte deutlich mehr kosten als die strittige Ab- luft-Wärmepumpe, zumal der Beschwerdeführer den Beschwerdegegnern vorhält, sie hätten mit dem Einbau der Abluft-Wärmepumpe Kosten sparen wollen, und die Kosten für seine eigene Ersatzheizung auf Fr. 65'000.00 beziffert.