Angesichts dessen, dass die Vorinstanz im Minimum 40 Stunden für die Begründung des angefochtenen Entscheids aufgewendet haben dürfte, müssten die Beschwerdegegner mit Kosten in der Gesamthöhe von Fr. 11'200.00 (40 x Fr. 280.00) belastet werden. Zudem würde sich die Auferlegung einer Busse an die Beschwerdegegner rechtfertigen, die mit dem Einbau der Abluft-Wärmepumpe bewusst gegen die energierechtlichen Vorgaben verstossen hätten, um (zu Lasten des Mieters ihrer Terrassenhauseinheit, den dafür umso höhere Stromkosten treffen würden), Kosten für den Ersatz der Heizungsanlage zu sparen.