gesetzestreuer Bürger, der Tausende von Franken investiert habe, um Energie und Strom zu sparen, auch noch das vorinstanzliche Verfahren berappen müsse, während die Beschwerdegegner mit einer rechtswidrigen Heizungsanlage davonkommen würden und keinerlei Verfahrenskosten übernehmen müssten. Angesichts dessen, dass die Vorinstanz im Minimum 40 Stunden für die Begründung des angefochtenen Entscheids aufgewendet haben dürfte, müssten die Beschwerdegegner mit Kosten in der Gesamthöhe von Fr. 11'200.00 (40 x Fr. 280.00) belastet werden.