1.2; Urteile des Bundesgerichts 5A_968/2019 vom 20. Mai 2020, Erw.1.2 und 9C_612/2016, 9C_667/2016 vom 16. Mai 2017, Erw. 2.1.1). Und dort argumentiert der Beschwerdeführer zumindest sinngemäss, dass ihm die Beschwerdelegitimation zu Unrecht aberkannt worden sei, indem er ausführt, er erleide einen (ideellen) Nachteil durch die "widerrechtlich eingebaute Heizung", auch wenn er einräumt, dass es sich dabei nicht um einen persönlichen Nachteil handle, und auf seine Berechtigung zur Aufsichtsanzeige nach § 38 VRPG verweist. Entsprechend ist vorab auf die diesbezüglichen Vorbringen des Beschwerdeführers einzugehen und seine Beschwerdelegitimation zu überprüfen.