5. Dem Beschwerdegegner sind alle Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. Insbesondere alle Kosten der Bearbeitung beim BVU. 2. Mit Beschwerdeantworten vom 6. Mai 2025 und 8. Mai 2025 beantragten das BVU, Rechtsabteilung, und der Gemeinderat Q._____ je die kostenfällige Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. Die Beschwerdegegner stellten mit Beschwerdeantwort vom 11. Juni 2025 die Anträge, auf die Beschwerde sei nicht einzutreten, eventualiter sei sie abzuweisen, unter Kosten- und Entschädigungsfolge. 3. In der Replik vom 18. Juni 2025 bekräftigte der Beschwerdeführer seinen Standpunkt.