2. Von Amtes wegen wird die nachträgliche Baubewilligung des Gemeinderats Q._____ vom 22. April 2024 aufgehoben und durch folgenden Entscheid ersetzt: "Die Abluft-Wärmepumpe kann nachträglich nicht bewilligt werden. Die Anlage wird jedoch vorläufig bis zum Ablauf ihrer Lebensdauer toleriert." 3. Die Kosten des Verfahrens, bestehend aus einer reduzierten Staatsgebühr von Fr. 200.– sowie der Kanzleigebühr und den Auslagen von Fr. 148.–, insgesamt Fr. 348.–, werden dem Beschwerdeführer A._____ auferlegt. 4. Eine Parteientschädigung wird nicht zugesprochen.