Bei diesem Ergebnis ist die Beschwerde gutzuheissen, der angefochtene Entscheid aufzuheben und die Sache zum Entscheid im Sinne der Erwägungen an den Kantonalen Sozialdienst zurückzuweisen. Die Vorinstanz hat – unter der Prämisse, dass die Forderungen zu Recht für das Jahr 2022 geltend gemacht wurden – das Gesuch um Behandlung als kostenintensiven Sozialhilfefall materiell zu überprüfen. III. 1. Nach diesen Erwägungen obsiegt die Beschwerdeführerin.