Diese Kommunalisierung der Sozialhilfekosten bildete aus Sicht der fiskalischen Äquivalenz und eines ausgewogenen Gesamtpakets ein wichtiges Element der damals geplanten Neuordnung. Ebenso gehörte ein strukturorientierter Soziallastenausgleich zu einem modernen Finanzausgleichssystem. Um darüber hinaus den besonderen Risiken im Zusammenhang mit kostenintensiven Einzelfällen zu begegnen, wurde das Teilpooling als ergänzendes Instrument eingeführt (zit. Botschaft, S. 17, 34 f.).