Wann Kosten entstehen, ist jedoch nicht eindeutig und verschiedenen Interpretationen zugänglich. Immerhin dürfte aus buchhalterischer Sicht unbestritten sein, dass Kosten mit der Rechnungsstellung bzw. mit Eingang der Rechnung beim Zahlungspflichtigen entstehen, welcher sie (bei korrekter Rechnungsführung) in diesem Zeitpunkt als Kreditor (oder ev. als transitorische Passiven) zu verbuchen hat. Klar und keinen Interpretationen zugänglich ist demgegenüber der Wortlaut in der Verordnung, wonach auf die Ausrichtung von Leistungen bzw. auf ausgerichtete Leistun- -9-